Wir prüfen Ihren Fall explizit und bitten Sie daher, einen möglichen Grund für eine Kündigung offen zu benennen. Auch wenn Sie in der Vergangenheit Abmahnungen erhalten haben, sollten Sie uns diesen Umstand vor Einreichung einer Kündigungsschutzklage mitteilen. Um Sie in Passau akkurat vertreten und eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage einreichen zu können, müssen wir alle Umstände kennen, die zur Kündigung geführt haben – und die tatsächlich geschehen sind. Wird Ihnen verhaltensbedingt gekündigt, Sie haben sich aber gar nichts vorzuwerfen? Dann ist eine Kündigungsschutzklage durchaus ein probates Mittel, um Ihrem Arbeitgeber Einhalt zu gebieten. Ob Sie anschließend weiter in der Firma in Passau tätig sein, oder durch die Kündigungsschutzklage nur die gesetzliche Kündigungsfrist erhalten wollen, obliegt Ihrer alleinigen Entscheidung. Fakt ist, dass eine Kündigungsschutzklage in Passau nur wirksam ist, wenn sie von einem spezialisierten Fachanwalt ausgefertigt und beim Arbeitsgericht vorgelegt wird. Versuchen Sie nicht, sich allein gegen einen Arbeitgeber zu verteidigen und im Gespräch eine Abwendung der Kündigung oder eine Rücknahme der Abmahnung zu erzielen. Wenn Sie in Passau vor einem Problem mit dem Arbeitgeber stehen und grundlos gekündigt wurden, ist eine juristische Kündigungsschutzklage der einzig richtige und erfolgreiche Weg.