Kündigungsschutzklage in Passau | Recht haben – Recht bekommen

Aus Gründen der Existenzsicherung und der Fairness von Seiten des Arbeitgebers, sieht der Gesetzgeber einen speziellen Beschäftigungs- und Kündigungsschutz vor. Doch nicht immer hält sich der Arbeitgeber an das Gesetz, so dass eine Kündigungsschutzklage durchaus notwendig werden kann. Wenn Sie Probleme mit einer in Ihren Augen ungerechtfertigten Kündigung in Passau haben, kommen Sie direkt zu uns und lassen Ihren Fall beim Fachanwalt für Kündigungsschutz prüfen.

Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt

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Ab wann gilt der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer?

Wenn Sie seit mehr als 6 Monaten in der Firma in Passau arbeiten und einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, darf Ihr Arbeitgeber nicht grundlos oder unter Nennung fadenscheiniger Gründe kündigen. Doch die Realität sieht leider anders aus. Sie erhalten eine Kündigung, die in Ihren Augen einen fadenscheinigen Grund aufweist und nicht gerechtfertigt ist. Mit einem persönlichen Gespräch werden Sie in den meisten Fällen keine Umkehr erreichen. Anders verhält es sich mit einer Kündigungsschutzklage, die wir für Sie in Passau vor dem Arbeitsgericht einreichen. Oftmals reicht es bereits aus, wenn unsere Anwaltskanzlei Ihren Arbeitgeber über die Ausfertigung einer Kündigungsschutzklage informieren und ihm eine Frist setzen, den erzeugten Missstand außergerichtlich zu beheben. In unserer anwaltlichen Tätigkeit haben wir des Öfteren die Erfahrung gemacht, dass ein Arbeitgeber bei Akzeptanz einer niedrigeren Lohnzahlung zur Rücknahme der Kündigung bereit ist. Wir können Ihnen nur von einem derartigen Einlenken abraten. In diesem Fall sollten Sie sich für eine Kündigungsschutzklage entscheiden und mit unserer fachanwaltlichen Unterstützung in Passau vor Gericht gehen. Ihr Arbeitgeber ist im Unrecht und darf eine Rücknahme der Kündigung nicht davon abhängig machen, ob Sie mit einer niedrigeren Gehaltszahlung einverstanden sind.

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Wann eine Klage auf Kündigungsschutz in Passau erfolgreich ist

Wir prüfen Ihren Fall explizit und bitten Sie daher, einen möglichen Grund für eine Kündigung offen zu benennen. Auch wenn Sie in der Vergangenheit Abmahnungen erhalten haben, sollten Sie uns diesen Umstand vor Einreichung einer Kündigungsschutzklage mitteilen. Um Sie in Passau akkurat vertreten und eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage einreichen zu können, müssen wir alle Umstände kennen, die zur Kündigung geführt haben – und die tatsächlich geschehen sind. Wird Ihnen verhaltensbedingt gekündigt, Sie haben sich aber gar nichts vorzuwerfen? Dann ist eine Kündigungsschutzklage durchaus ein probates Mittel, um Ihrem Arbeitgeber Einhalt zu gebieten. Ob Sie anschließend weiter in der Firma in Passau tätig sein, oder durch die Kündigungsschutzklage nur die gesetzliche Kündigungsfrist erhalten wollen, obliegt Ihrer alleinigen Entscheidung. Fakt ist, dass eine Kündigungsschutzklage in Passau nur wirksam ist, wenn sie von einem spezialisierten Fachanwalt ausgefertigt und beim Arbeitsgericht vorgelegt wird. Versuchen Sie nicht, sich allein gegen einen Arbeitgeber zu verteidigen und im Gespräch eine Abwendung der Kündigung oder eine Rücknahme der Abmahnung zu erzielen. Wenn Sie in Passau vor einem Problem mit dem Arbeitgeber stehen und grundlos gekündigt wurden, ist eine juristische Kündigungsschutzklage der einzig richtige und erfolgreiche Weg.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen und Anliegen zur Kündigungsschutzklage

Gerne unterstützen wir Sie neben der Kündigungsschutzklage auch bei Verhandlungen über Abfindungen. Sie sind seit vielen Jahren im Betrieb und Ihnen steht eine Abfindung zu? Dann sind wir in Passau Ihre Ansprechpartner, die Ihnen zu Ihrem wohlverdienten Recht verhelfen können.

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